Pressemitteilung
Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote: Vor-Ort-Kontrollen ab 2026 verpflichtend machen und Quote 2027 auf 18 Prozent anheben
Berlin, 26. Februar 2026:
Der Deutsche Bundestag berät diese Woche in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG‑Quote). Die THG‑Quote ist das zentrale Instrument für Klimaschutz im Straßenverkehr. Dabei muss Betrug wirksam unterbunden und der Markt wieder stabilisiert werden. Die Initiative Klimabetrug Stoppen e.V. fordert eine schnelle Umsetzung der RED III, sowie einige entscheidende Änderungen. Dazu gehören eine erhöhte THG-Quote für 2027 sowie verbindliche behördliche Vor-Ort-Kontrollen bereits in diesem Jahr – auch im Ausland. Darüber hinaus muss die aktuell stockende Umsetzung der Biokraft-NachV dringend vorangetrieben werden.
Mit dem Eintritt in das Verfahren im Bundestag rückt endlich ein Ende der durch Betrug verursachten Marktverwerfungen beim THG‑Quotenpreis näher. Damit das Gesetz aber wirklich Wirkung gegen Betrug zeigt, sind aus Sicht der Initiative vor allem drei Aspekte entscheidend: Umsetzungsgeschwindigkeit, Marktstabilisierung für 2027 sowie wirksame behördliche Vor‑Ort‑Kontrollen.
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Umsetzung darf nicht zu spät kommen
Die Umsetzung der Erneuerbare‑Energien‑Richtlinie (RED III) muss schnellstmöglich erfolgen. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die Maßnahmen noch in diesem Jahr in Kraft treten können, um ihren Effekt zu entfalten. „Ein Inkrafttreten erst 2027 würde bedeuten, dass die Schieflage im Quotenmarkt ein weiteres Jahr besteht. Das wäre ein Nackenschlag für ehrliche Marktteilnehmer, von dem einige sich nicht mehr erholen könnten“, mahnt Sandra Rostek, stellvertretende Vorsitzende des Initiative Klimabetrug Stoppen e.V. an.
- THG-Quote für 2027 auf 18% anheben
Die Quotenhöhe für 2027 muss auf 18% angehoben werden. Die 2024 zur Marktstabilisierung “eingefrorenen” 6,7 Millionen Tonnen an THG-Quotenmenge werden 2027 wieder freigegeben und drängen dann in den Markt. Kombiniert mit der geschätzten Übererfüllung aus 2025 und 2026 sind das insgesamt bereits 8,7 Mio. Tonnen. Zusätzlich kommen weitere etwa 2.7 Millionen Tonnen CO2-Minderung durch die Übererfüllung bei Annex IX-A-Biokraftstoffen hinzu, insgesamt also etwa 11,4 Millionen Tonnen. Damit droht in 2027 ein Überangebot an THG-Quotenerfüllung, signifikante Anteile davon mutmaßlich durch Betrug, was zu einem erneuten Absturz des Quotenpreises führen würde. Eine Erhöhung der THG-Quote für 2027 auf 18% würde diesen Negativ-Effekt abmildern und den Markt stabilisieren. Das schafft Planungssicherheit und unterstützt Investitionen in physische Erfüllungsoptionen aus heimischer Produktion.
- Behördliche Vor-Ort-Kontrollen: Bereits 2026 scharf stellen
Die im Entwurf vorgesehene Gestattung behördlicher Vor-Ort-Kontrollen ist ein Eckpfeiler der Betrugsbekämpfung. Sie müssen bereits 2026 wirksam werden, spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes. Eine Verschiebung auf 2027 ist aus Sicht des Klimaschutzes und der Marktintegrität nicht vertretbar. Damit Vor‑Ort‑Kontrollen ihre volle Wirkung entfalten können, müssen die zuständigen nationalen Behörden zudem ihre Kontrollbefugnisse auch gegenüber Zertifizierern im Ausland ausüben können. Dazu muss die BLE Befugnisse erhalten, auch mit Zertifizierern im Ausland Witness‑Audits durchzuführen – oder zuverlässige Dritte damit beauftragen zu können. Wer die deutsche THG‑Quote nutzen will, muss deutsche Standards einhalten; auf eine spätere Regelung auf EU‑Ebene zu warten, ist angesichts der Lage im Markt inakzeptabel.
„Seit über 3 Jahren schädigt der Betrug mit der THG-Quote ehrliche Marktteilnehmer und die heimische Wirtschaft. Um Klimaschutz im Verkehr wieder auf die Spur zu bringen, muss die THG-Quote so schnell wie möglich reformiert werden. Nachschärfungen bei Vor-Ort-Kontrollen und eine Anhebung der Quote für 2027 auf 18% sind dabei zentrale Stellschrauben“, so Stefan Schreiber, Vorsitzender der Initiative Klimabetrug Stoppen.
Pressekontakt
Initiative Klimabetrug Stoppen
E-Mail: kontakt@carbonleaks.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.carbonleaks.de
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