Skip to content
eignatik17-bundestag-6842437

Pressemitteilung

THG-Quote: Bundesregierung soll Anrechnung von Kraftstoffen aus der Schifffahrt beenden 

 

Berlin, 5. November 2026: Erneuerbare Kraftstoffe wie B100 und Bio-LNG, die in der Seeschifffahrt verbraucht werden, können derzeit auf die THG-Quote im Straßenverkehr angerechnet werden. Gleichzeitig lässt sich für diese Mengen nach § 52 Energiesteuergesetz die Energiesteuer zurückholen. Aus einer seit Langem bekannten Regelungslücke ist damit eine Missbrauchsmöglichkeit geworden, die marktverzerrende Züge annimmt. Mit dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote hat der Bundestag die Bundesregierung ermächtigt, Energieträger, die außerhalb des landgebundenen Verkehrs eingesetzt werden, von der Anrechnung auszuschließen (§ 37d Absatz 2 Nummer 22 BImSchG). Davon hat die Bundesregierung bisher keinen Gebrauch gemacht. Der Initiative Klimabetrug Stoppen e.V. fordert, dies spätestens zum Quotenjahr 2027 nachzuholen.

Zusätzliche Mengen in einem ohnehin belasteten Markt

Die THG-Quote soll die Emissionen im Straßenverkehr senken. Das funktioniert nur, wenn ausschließlich Mengen angerechnet werden, die dort tatsächlich fossile Kraftstoffe ersetzen. Was auf See verbraucht wird, trägt dazu nichts bei. Wird es trotzdem angerechnet, wächst das Quotenangebot in einem Markt, der unter der Übererfüllung der vergangenen Jahre und den Folgen des Betrugs mit UER-Projekten und falsch deklarierten Biokraftstoffen leidet. 2027 kommen zudem rund 11,4 Millionen Tonnen eingefrorener und übererfüllter Quotenmengen auf den Markt. Fachdienste berichten seit Juni über auffällig günstige B100-Angebote in deutschen Häfen, die erst durch den Verkauf deutscher Quotenwerte möglich werden.

Was die Initiative fordert

  • Ausschluss per Verordnung: Die Bundesregierung sollte die vorhandene Ermächtigung nutzen. Entscheidend sollte sein, ob eine Menge nachweislich im Straßenverkehr eingesetzt wurde, und zwar unabhängig davon, ob für sie Energiesteuer erstattet wird. Würde man nur an die Steuerentlastung anknüpfen, ließe sich die Regel leicht umgehen.

  • Nachweisverfahren: Das Gesetz sieht ein Nachweisverfahren ausdrücklich vor. Dazu gehört ein verbindlicher Abgleich der Daten zwischen den Hauptzollämtern, die über die Steuerentlastung entscheiden, und der Biokraftstoffquotenstelle.

  • Geltung ab 2027: Die Regelung sollte für alle Kraftstoffe gelten, die ab dem 1. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden. Das Bundesumweltministerium sollte dafür einen Zeitplan veröffentlichen.

Klare Regeln für alle Marktteilnehmer

Nach unserem Kenntnisstand ist diese Praxis nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen. Unsere Forderungen richten sich daher an den Verordnungsgeber und nicht an einzelne Unternehmen. Solange keine Entscheidung fällt, bleibt der Markt unsicher. Das belastet die Preise und die Investitionen der Unternehmen, die im Vertrauen auf die THG-Quote in erneuerbare Kraftstoffe für den Straßenverkehr investiert haben.

„Die THG-Quote wurde für den Straßenverkehr geschaffen. Wenn dort Mengen angerechnet werden, die auf See verbraucht wurden, geht das zulasten der Unternehmen, die in erneuerbare Kraftstoffe für Lkw und Pkw investiert haben. Die Bundesregierung kann das ändern, ohne dass der Bundestag erneut tätig werden muss. Sie sollte es jetzt tun.“

Marc Schubert, stellvertretender Vorsitzender Initiative Klimabetrug Stoppen e.V.

„Beim UER-Betrug hat es viel zu lange gedauert, bis die Behörden gehandelt haben. Das darf sich hier nicht wiederholen. Die Unternehmen brauchen Klarheit, bevor das Quotenjahr 2027 beginnt.“

Stefan Schreiber, Vorsitzender Initiative Klimabetrug Stoppen e.V.

 

Pressekontakt
Initiative Klimabetrug Stoppen e.V.
E-Mail: kontakt@carbonleaks.de

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.carbonleaks.de

Folgen Sie uns auch auf LinkedIn.

Pressemitteilung

Pressemitteilung Maritime Anrechnung

Download
bildergalerie

Ihre Ansprechpartner

Pressefoto

Download

Diese Initiative wird getragen von