Pressemitteilung
Bundestag verabschiedet THG-Quotengesetz: Wichtiger Zwischenschritt gegen Marktverzerrung
Berlin, 28. Februar 2026:
Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2026 das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Der Initiative Klimabetrug Stoppen e.V. begrüßt, dass nach mehreren Jahren des durch Betrug verursachten Quotenverfalls endlich wirksame Maßnahmen gegen Klimabetrug auf den Weg gebracht werden. Der Pfad zu 65 % THG-Minderung bis 2040 sowie die Quotenhöhe von 17,5 % für 2027 geben der Branche zudem dringend benötigte Planungssicherheit. Wesentliche Eckpfeiler der Betrugsbekämpfung – darunter verpflichtende Vor-Ort-Kontrollen und der Ausschluss von POME – greifen jedoch erst ab 2027.
Bremse gegen Quotenverfall 2027
Für zahlreiche Unternehmen aus dem Mittelstand, die im Vertrauen auf die THG-Quote investiert haben und seit 2023 unter den Folgen des Betrugs leiden, schafft das Gesetz die dringend benötigte Perspektive. Das gilt insbesondere für 2027: In diesem Jahr werden die THG-Quotenmengen aus 2024 wieder freigegeben – ein großer Teil davon aus fragwürdigen Quellen, wie UER-Projekten. Zusammen mit den zusätzlichen Mengen aus 2025 und 2026 ergibt das bis zu zwölf Millionen Tonnen. Die Anhebung der THG-Quote auf 17,5 % für 2027 bremst diesen drohenden Quotenpreisverfall.
Vor-Ort-Kontrollen und POME-Ausschluss erst 2027: Wichtige Maßnahmen kommen verspätet
Die verpflichtende Gestattung behördlicher Vor-Ort-Kontrollen ist einer der zentralen Hebel für wirksame Betrugsprävention. Ein deutlich stärkeres Signal hätte ein Inkrafttreten 2026 gesendet, für das sich auch der Bundesrat ausgesprochen hatte. Leider kommt sowohl diese Maßnahme als auch der Ausschluss von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion (POME) nun erst im Verpflichtungsjahr 2027. Beide Maßnahmen stellen dennoch einen begrüßenswerten Schritt in Richtung Wiederherstellung der Marktintegrität dar.
„Nach bangen Jahren ist mit dem THG-Quotengesetz nun endlich eine Stabilisierung der Marktlage in Sicht. Ein Wermutstropfen bleibt aber die verspätete Implementierung verpflichtender Vor-Ort-Kontrollen – Betrugsbekämpfung darf nicht warten.“
Stefan Schreiber, Vorsitzender Initiative Klimabetrug Stoppen e.V.
Biokraft-NachV und Umsetzung: Noch einige Schritte zu gehen
Mit der Novelle der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) muss noch in diesem Frühjahr ein weiterer wesentlicher Baustein folgen. Solange der erweiterte Vertrauensschutz die nachträgliche Aberkennung von Nachhaltigkeitsnachweisen blockiert, lässt sich auch nachgewiesener Betrug nicht konsequent ahnden. Offen bleiben darüber hinaus die Befugnisse der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gegenüber Zertifizierern im Ausland sowie strukturelle Fehlanreize wie die Doppelsubventionierung importierter Biokraftstoffe. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz ist ein wichtiges Fundament gelegt. Entscheidend ist, dass es konsequent umgesetzt und weiterentwickelt wird. Anders als in der Vergangenheit müssen sichtbar werdende Schwachstellen zügig behoben werden.
„Mit der Verabschiedung im Bundestag ist ein wichtiger Zwischenschritt für Betrugsprävention getan. Jetzt muss mit der Biokraft-NachV das entscheidende Instrument zur Sanktionierung erlassen werden: Nur wenn nachweislich gefälschte Nachhaltigkeitszertifikate auch nachträglich aberkannt werden können, lässt sich Betrug wirksam unterbinden. Sonst drohen die vom Bundestag verabschiedeten Maßnahmen zu verpuffen.“
Sandra Rostek, stellvertretende Vorsitzende Initiative Klimabetrug Stoppen e.V.
Pressekontakt
Initiative Klimabetrug Stoppen
E-Mail: kontakt@carbonleaks.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.carbonleaks.de
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