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Kommentar

Neue 38. BImSchV lindert Symptome, bekämpft aber die Ursache nicht  

 

Berlin, 14.11.2024. Das Bundeskabinett hat am 13.11. eine Anpassung der Regelungen zum THG-Quotenmarkt im Kraftstoffsektor beschlossen, nach der überschüssige THG-Quotenmengen für die Jahre 2025 und 2026 nurmehr im laufenden Jahr, nicht aber im Folgejahr angerechnet werden dürfen. Das Bundesumweltministerium (BMUV) will damit den mit Betrugszertifikaten geschwemmten Markt stabilisieren. Aufgrund des Preisverfalls sind viele Marktakteure in akuter Bedrängnis. Die Initiative Klimabetrug Stoppen kommentiert:

Die angekündigte Neufassung der 38. BImSchV wird für 2025-26 voraussichtlich eine leicht stabilisierende Wirkung auf dem THG-Quotenmarkt entfalten. Dies vor allem durch die gegenüber dem lückenhaften Referentenentwurf erfolgte Nachbesserung, dass auch Überhänge aus der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe nicht ins Folgejahr übertragen werden können. Unsere Initiative hatte auf dieses gefährliche Schlupfloch eindringlich hingewiesen.

Die Verordnung stellt damit einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Doch werden mit dieser Maßnahme lediglich die Symptome gelindert, unter denen der Markt leidet. Wie der Zoll kürzlich bekanntgegeben hat, beläuft sich die Übererfüllung der THG-Quote für das Berichtsjahr 2023 auf über 8 Millionen Tonnen. Das entspricht einer Übererfüllung von ca. 50 %. Diese stammen aus UER-Zertifikaten und vermeintlich fortschrittlichen Biokraftstoffen. Die UER-Nachweise sind erwiesenermaßen weit überwiegend gefälscht. Starke Indizien sprechen dafür, dass die angeblich fortschrittlichen Biokraftstoffmengen ebenfalls in weiten Teilen gefälscht sind und sich dahinter umdeklariertes Palmöl verbirgt. Dieser Offenbarungseid der Behörden zeigt einmal mehr das frappierende Ausmaß des Klimabetrugs.

Die aktuelle Nachbesserung der 38. BImSchV wird der Schwere dieses Problems in keiner Weise gerecht. Für 2024 verschärft sie zudem die Lage zusätzlich, da genau die vielen kleineren redlichen Akteure, die ohnehin durch den Betrug ins Straucheln geraten sind, nun weiter in die Ecke gedrängt werden. Da sie als sogenannte Dritte im Sinne der Verordnung ebenfalls keine Überhänge ins Folgejahr übertragen können, sind sie aus Gründen der Liquidität nun gezwungen, ihre Mengen noch in diesem Jahr zu den historisch niedrigen Preisen zu verkaufen. Dies bringt viele Unternehmen noch näher an den Rand des Abgrunds.

Zudem bekämpft die 38. BImSchV nicht die eigentlichen Ursachen des Problems. Die gefälschten UER-Nachweise sind weiterhin im Markt; ebenso droht auch in künftigen Jahren eine Schwemme mit fragwürdigen Biokraftstoffmengen. Weitere Schritte müssen also dringend unternommen werden, andernfalls droht der gewünschte Effekt der 38. BImSchV zu verpuffen. Allen voran muss mittels eines Zulassungsverfahrens für Produzenten ein wirksames Instrument zur Betrugsprävention kurzfristig eingeführt werden. Zudem muss es einen Ausgleichsmechanismus geben, mit dem der nicht erfolgte Klimaschutz aus gefälschten UER-Projekten nachgeholt wird.

 

 

Pressekontakt
Initiative Klimabetrug Stoppen
E-Mail: kontakt@carbonleaks.de

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.carbonleaks.de

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Kommentar zum Kabinettsbeschluss der 38. BImSchV. 

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