Kommentar
Erste wirksame Maßnahme zur Betrugsprävention in Sicht
Berlin, 20. Januar 2025. Im Deutschen Bundestag kursiert derzeit ein vom Bundesumweltministerium vorgelegter Entwurf einer Anpassung des BImSchG, mit der weltweite Vor-Ort-Kontrollen das Risiko von Betrugsaktivitäten im THG-Quotenmarkt minimieren sollen. Die Initiative Klimabetrug Stoppen begrüßt das Vorhaben, mahnt jedoch wichtige Änderungen an:
„Die Initiative des Bundesumweltministeriums ist grundsätzlich sehr unterstützenswert. Schon seit langem fordern Branchenakteure wirksamen Schutz gegen gepanschtes Palmöl, das umetikettiert und als vermeintlich fortschrittlicher Biokraftstoff auf die THG-Quote im Kraftstoffsektor angerechnet wird – zu Lasten aller redlichen Marktakteure. In den letzten Jahren haben wir eine schiere Schwemme an mutmaßlich gefälschten Kraftstoffmengen erlebt, die unseren Markt unterwandert haben. Als Branche hatten wir als Gegenmaßnahme ein Zulassungssystem für Produzenten weltweit angeregt. Die nun vom BMUV vorgelegte Formulierungshilfe ersetzt diese Maßnahme nicht, wäre aber zumindest ein erster wichtiger Schritt und ein unerlässliches Signal. Allerdings bedarf es zweier essenzieller Änderungen, damit diese Maßnahme mehr ist als nur ein zahnloser Tiger:
Die Formulierungshilfe sieht vor, dass weltweit durch deutsche Behörden Kontrollbesuche vor Ort durchgeführt werden können, sogenannte Witness-Audits. Wer dem nicht zustimmt, kann auch nichts auf die THG-Quote in Deutschland anrechnen. Allerdings soll sich dies gemäß aktuellem Entwurf nur auf die Produzenten der Kraftstoffe beziehen, nicht aber auf den Drittstaat. Wenn also etwa, wie in der Vergangenheit der Fall, China per se den Witness-Audits nicht zustimmt, so wären diese Mengen weiterhin in Deutschland anrechnungsfähig. Am Status Quo würde sich also nichts ändern. Dieses offenkundige Schlupfloch muss dringend gestopft werden.
Zudem soll die Maßnahme erst zum 1.1.2026 greifen. Das ist aus Sicht des notleidenden Marktes jedoch deutlich zu spät. Zumal fachlich nicht erforderlich: Das späte Inkraftsetzen soll Vertrauensschutz für zuvor erzeugte Kraftstoffmengen gewährleisten. Dies lässt sich jedoch schon bei einer quartalsweisen Betrachtung erreichen. Da ohnehin quartalsweise abgerechnet wird und die Nachhaltigkeitsnachweise bereits zum 30. März 2025 vorliegen, könnte und sollte das System ohne Weiteres zum 1. April, spätestens zum 1. Mai 2025 starten.
Mit diesen wichtigen Änderungen wäre eine erste wirksame Maßnahme zur Betrugsprävention in Sicht. Wir appellieren eindringlich an das BMUV und den Deutschen Bundestag, dies noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Im Interesse der deutschen Industrie dürfen parteitaktische Überlegungen dabei keine Rolle spielen.“
Pressekontakt
Initiative Klimabetrug Stoppen
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