Positionspapier
Positionspapier der Initiative Klimabetrug Stoppen
Betrug mit Klimaschutzmaßnahmen: Was bedeutet das?
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist das wichtigste Anreizinstrument zur Senkung der CO2-Emissionen im Verkehr. Mit ihr wird der CO2-Fußabdruck im Straßenverkehr sukzessive reduziert.
Dabei ist der THG-Quotenpreis für Investitionen in den Aufbau der Elektromobilität, in Wasserstoffprojekte, eFuels und in die Produktion fortschrittlicher Biokraftstoffe (Biodiesel, BioCNG & BioLNG aus Biomethan etc.) von entscheidender Bedeutung.
Durch offensichtlich schwere Wirtschaftskriminalität ist der THG-Quotenpreis – also der finanzielle Wert von Klimaschutzmaßnahmen im Straßenverkehr – auf ein Viertel seines ursprünglichen Wertes eingebrochen. Der mutmaßliche Betrug erfolgte in folgenden Bereichen:
Upstream Emission Reduction (UER):
- Projekte zur Senkung klimaschädlicher Methan-Emissionen bei der Erdölförderung insbesondere in China haben nicht rechtmäßig stattgefunden, wurden aber trotzdem in Deutschland auf die Klimaziele angerechnet.
Fortschrittliche Biokraftstoffe (Anhang IX Teil A der EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie, RED II):
- Die Nachhaltigkeitszertifizierung dieser in Deutschland besonders geförderten Biokraftstoffe ist derzeit unzureichend in Bezug auf Vorgaben und Kontrollen.
- Die zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat eindeutige Hinweise auf systematische Falschangaben, spricht aber angesichts des schwachen regulatorischen Rahmens keine Sanktionen aus.
- Indizien legen den Verdacht nahe, dass anstelle aufwändig aufzubereitender Abfälle und Reststoffe (z. B. Fettabscheiderinhalt, Rückstände aus der Speiseölherstellung) frisches Pflanzenöl (insbesondere Palmöl aus Indonesien oder Malaysia) für die Biokraftstoffproduktion verwendet wird, das aber als Abfälle und Reststoffe ausgewiesen wird.
Das Resultat ist, dass CO2-Einsparungen i.H.v. bis zu 9 Mio. t vermutlich niemals stattgefunden haben – eine Größenordnung, bei der die Mitglieder der Initiative nicht tatenlos zusehen wollen.
Die Folge: Gesunkener THG-Quotenpreis: Hochlauf klimafreundlicher Optionen im Verkehr bleibt aus
Die Vermarktung der THG-Quote dient der industriepolitischen Förderung technischer Lösungen, die sich noch am Anfang der Markteinführung befinden: E-Mobilität (Ausbau der Ladeinfrastruktur und Inwertsetzung der durch die Nutzung erzielten THG-Minderung), grüner Wasserstoff, fortschrittliche Biokraftstoffe und E-Fuels.
Die THG-Quote ermöglicht so eine von Bundeshaushalt und Klima- und Transformationsfonds unabhängige Finanzierung von Investitionen in Klimaschutz für den Verkehr. Durch den drastischen Quotenverfall stehen derzeit zahlreiche Projekte vor dem Aus, neue Investitionen wurden vielfach gestoppt.
Bewertung der durch den Klimabetrug hervorgerufenen aktuellen Situation
Kosten ohne Nutzen:
Nichtexistierende Klimaschutzprojekte bei der Erdölförderung (UER-Projekte) und mutmaßlich fälschlich als „fortschrittlich“ deklarierte Biokraftstoff-Importe aus China schädigen den Verbraucher, der Geld ausgibt, ohne dass der behauptete Klimaschutz stattfindet. Erhebliche Summen wurden und werden weiterhin von der deutschen Volkswirtschaft ohne Gegenleistung verausgabt.
Zusätzlich wird der Hochlauf von nicht gefälschten fortschrittlichen Biokraftstoffen wie BioCNG, BioLNG und Flüssigkraftstoffen zum Stillstand gebracht, weil sie gegen die gefälschten Kraftstoffe bzw. UER-Projekte nicht konkurrieren können.
Die Fälschungen bei Klimaschutzmaßnahmen führen nominal (aber nicht real) zu einem deutlichen Überangebot an THG-Quoten im Straßenverkehr und täuschen eine gar nicht vorhandene THG-Minderung vor. Dies hat Marktverwerfungen sowie Preisverfall in Deutschland und der EU zur Folge. Der Wert der THG-Minderung bestimmt beispielsweise den Preis von Biokraftstoffen mit. Der Verfall des THG-Quotenpreises hat Folgen für alle, die auf Erlöse aus dem Verkauf von THG-Quoten angewiesen sind, um in echten Klimaschutz zu investieren.
Hochlauf der E-Mobilität gefährdet:
Die finanzielle Beteiligung von Verbrauchern an den THG-Einsparungen, die ihr E-Fahrzeug ermöglicht, ist zusammengeschmolzen. Gleiches gilt für Unternehmen, die diese Einnahmen zur Amortisation der Anschaffung von E-Nutzfahrzeugen brauchen. Angesichts des niedrigen THG-Quotenpreises ist es für Betriebe des Nahverkehrs unmöglich geworden, die Mehrkosten für den Kauf von E-Omnibussen durch den Verkauf der erzielten CO2-Reduzierung zu tragen. Gleiches gilt für den weiteren Ausbau der Elektroladeinfrastruktur. Aufgrund der gefallenen THG-Quote ist der Ladesäulenausbau nicht mehr wirtschaftlich.
Verluste für heimische Unternehmen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien:
Korrekt arbeitende Biokraftstoff-Produzenten und Quotenhändler machen aufgrund des oben dargestellten Preisverfalls seit Monaten Verluste, gehen in die Insolvenz und werden aus dem Markt gedrängt.
Carbon Leakage:
Der Klimaschutz bleibt auf der Strecke, denn durch die Falschdeklarierung bleiben THG-Minderungen ganz aus (UER-Projekte) oder finden in deutlich geringerem Umfang statt (falsch zertifizierte Biokraftstoffe).
Capital Leakage:
Das für Klimabetrug sinnlos ausgegebene Geld fließt ins Ausland ab, anstatt in Deutschland und Europa in Produktionsanlagen für erneuerbare Kraftstoffe und andere sinnvolle Klimaschutzinvestitionen angelegt zu werden.
Kompromittierung von Staat und Politik:
Der offenkundige Betrug zeigt Lücken von Gesetzgebung und fehlende staatliche Kontrollen auf, die unredliche Marktteilnehmer ausnutzen. Das führt hierzulande zu einem Vertrauensverlust der Bürger und erodierender Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen, die faktisch nur für hiesige Unternehmen verbindlich sind. Die fossilen Alternativen werden attraktiver, da Klimaschutz an Wert verliert.
Forderungen der Brancheninitiative
Damit die THG-Quote wieder ihren wichtigen klimapolitischen Zweck erfüllen und Investitionen zur THG-Emissionsreduzierung ermöglichen kann, fordern die Unterzeichner einen Dialog mit den verantwortlichen Ministerien und konkretes Handeln.
Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, für CO2-Einsparungen, die nachweislich nicht stattgefunden haben, einen Ausgleich zu schaffen:
UER-Projekte:
- jedes Vorhaben vor einer etwaigen Anrechnung nochmals umfänglich, kritisch und transparent zu überprüfen.
- Ausgleich für die infolge des Betruges ausgebliebene reale THG-Minderung.
Fortschrittliche Biokraftstoffe:
- Umsetzung der inhaltlichen Ergebnisse des BMUV-Workshops vom April 2024: Verschärfung von Nachhaltigkeitszertifizierung, Kontrollen und Sanktionierungen durch Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung mit Wirkung vom 01.01.25.
- Schaffung der personellen und materiellen Kapazitäten für die vorgesehene behördliche Zulassung und Überwachung von Biokraftstoffproduzenten.
- Ausgleich für die infolge des Betruges ausgebliebene reale THG-Minderung.
- nachträgliche Prüfung bereits anerkannter, aber falsch deklarierter Quoten und Aberkennung im Fall fehlerhafter Zertifizierungsprozesse.
Die Mineralölindustrie fordern wir auf alle Projekte nochmals kritisch zu prüfen und bei Zweifeln die UER-Nachweise nicht anzumelden und die bisherigen Quotenanmeldungen zu korrigieren.
Die Mitglieder der Brancheninitiative sind überzeugt, dass bei einer sinnvollen Ausgestaltung der Regulatorik die Energiewende im Verkehr stattfinden kann.