
Pressemitteilung
EU-Kommission lässt Branche im Stich: Deutschland klagt gegen Ergebnis der Untersuchung zu chinesischem Biodiesel
Berlin, 31.07.2025: Der Untersuchungsabschluss der EU-Kommission zum mutmaßlichen Betrug mit chinesischen Biodieselimporten kommt zu spät und enttäuscht inhaltlich. Noch immer wird der Betrug nicht anerkannt, noch immer gibt es keine Konsequenzen – und keine Unterstützung für Deutschland bei der Betrugsbekämpfung.
Im Mai 2023 beantragte die deutsche Bundesregierung bei der EU eine Untersuchung zu möglicherweise falsch deklarierten chinesischen Biodieselmengen. Mehr als zwei Jahre später ist diese Untersuchung abgeschlossen, das Ergebnis ist erstaunlich. Es gebe zwar „systemische Schwächen bei Zertifizierungsaudits“, aber „die gesammelten Informationen konnten keine Bestätigung für einen vorliegenden Betrug liefern.“ Die Tatsache, dass chemisch umdeklariertes Palmöl nicht von wirklich fortschrittlichen Biokraftstoffen zu unterscheiden ist, ist seit langem bekannt gewesen, die Beweisfindung daher naturgemäß schwierig. Dennoch lassen die eindeutigen Anhaltspunkte, darunter die faktische schiere Marktschwemme im Berichtszeitraum oder die ja von der Kommission selbst festgestellten Probleme bei der Zertifizierung, keinen anderen Schluss zu, als dass Betrug stattgefunden hat.
Die jetzt veröffentlichte Mitteilung der EU-Kommission kommt nicht nur mit mehr als eineinhalb Jahren Verspätung – sie hat auch keinerlei Wirkung mehr. „Die EU-Kommission hätte mit der Untersuchung ein starkes Zeichen gegen Betrug setzen und das Bundesumweltministerium bei der Betrugsbekämpfung unterstützen können. Stattdessen erscheint der Bericht deutlich zu spät und kommt im Kampf gegen Betrug nicht über Ankündigungen hinaus“, kommentiert Sandra Rostek, Sprecherin der Initiative Klimabetrug Stoppen.
Verspätung verhindert Aberkennung gefälschter Mengen
Die einzige Sofortmaßnahme aus der Untersuchung ist faktisch wirkungslos. Die Kommission erlaubt dem Mitgliedsstaat zwar, die Quotenanrechnung zu verweigern, wenn die Inverkehrbringer keine zusätzlichen Nachhaltigkeitsbelege für die fraglichen Biodieselmengen liefern. Doch diese Möglichkeit gilt ausschließlich für Mengen aus den Jahren 2022 und 2023. Für später aus China gelieferte Mengen dürfen keine zusätzlichen Belege verlangt werden, da sie nicht Gegenstand der Untersuchung waren. Da aber die Mengen aus 2022 und 2023 längst angerechnet sind, ist die Ermächtigung nichts mehr als ein zahnloser Tiger. „Die Mitteilung wirkt wie ein Fossil aus einer längst vergangenen Zeit“, kommentiert Stefan Schreiber, Sprecher der Initiative Klimabetrug stoppen, „Wäre sie rechtzeitig erfolgt, also sechs Monate nach dem Start der Untersuchung, hätte sie Ende 2023 Schaden abwenden können. Jetzt ist sie faktisch nutzlos.“
Warten auf Maßnahmen geht weiter
Die Folge: Mitgliedstaaten wie Deutschland bleiben ohne Handhabe. Für spätere Importe ist keinerlei zusätzliche Prüfung erlaubt, obwohl genau dort der Betrugsverdacht weiterbesteht. Unter dem Strich ist auf EU-Ebene damit seit Bekanntwerden der Betrugsproblematik vor 2,5 Jahren außer der Einführung von Anti-Dumping-Zöllen nichts passiert. Auch die angekündigten Schritte zur Betrugsprävention – darunter Hinweise auf die Unionsdatenbank für Biokraftstoffe (UDB) oder die Erstellung eines Maßnahmenpakets – bleiben reine Absichtserklärungen. Daher ist es nur folgerichtig, dass sich Deutschland der Klage eines französischen Verbandes gegen die EU-Kommission angeschlossen hat. Der französische Verband der Erzeuger von Ölsaaten und Eiweißpflanzen hatte die EU-Kommission verklagt, weil sie Hinweise auf falsch deklarierten fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Asien nicht in der vorgegebenen Frist geprüft habe.
Ein zukunftsfähiges System zur Betrugsprävention
Trotz der gravierenden Verspätung dieses Durchführungsbeschlusses wären über die verpasste Möglichkeit der Aberkennung hinaus weitere Schritte möglich gewesen. So wäre es sinnvoll, den Mitgliedsstaaten auch über die untersuchten Mengen hinaus zu gestatten, zusätzliche Belege für die Nachhaltigkeit bestimmter importierter IX A-Biokraftstoffe von den Inverkehrbringern zu verlangen. Darüber hinaus sollten die genannten Verletzungen des Zertifizierungssystems stärker verfolgt und sanktioniert werden.
Wir fordern daher:
- Die konsequente Überprüfung und Sanktionierung von Pflichtverletzungen bei Zertifizierungssystemen wie ISCC bzw. bei deren Zertifizierungsstellen (Auditoren).
- Die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, auch künftig zusätzliche Nachhaltigkeitsbelege von Importeuren bestimmter Annex IX (RED)-Biokraftstoffmengen zu verlangen sowie die Möglichkeit für Mitgliedsstaaten auf alle Informationen der Systeme und Auditoren zuzugreifen.
- Die Möglichkeit für Mitgliedsstaaten der rückwirkenden Aberkennung von Nachhaltigkeitsnachweisen bei festgestellten Verstößen.
Die Mitteilung der Kommission vom 18. Juli 2025.
Pressekontakt
Initiative Klimabetrug Stoppen
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