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Pressemitteilung

Die Weichen sind gestellt, jetzt muss es schnell gehen: Pressemitteilung der Initiative Klimabetrug Stoppen zur Umsetzung der RED III

 

Berlin, 22.07.2025:

Die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in nationales Recht ist ein entscheidender Schritt, um die deutschen Klimaziele zu erreichen und die Integrität des Biokraftstoffmarktes zu sichern. Angesichts massiver Betrugsfälle, die die Glaubwürdigkeit des Marktes untergraben und seriöse Akteure benachteiligen, fordert die Initiative Klimabetrug Stoppen ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Betrugsprävention. Die im Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums vorgesehenen Maßnahmen greifen erste zentrale Aspekte auf, bleiben jedoch in mehreren Punkten hinter den Erfordernissen zurück. Insbesondere ist unerlässlich, dass das Gesetz tatsächlich wie geplant am 01.01.2026 in Kraft tritt. Andernfalls droht ein weiteres unsicheres Jahr für den Markt mit schweren finanziellen Folgen. "Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, den RED III Referentenentwurf ohne weitere Verzögerung nach der Sommerpause im Parlament zu behandeln. Jede Verzögerung, insbesondere bei der Einführung wirksamer Instrumente zur Betrugsprävention, gefährdet nicht nur unsere Klimaziele, sondern auch die notwendigen Investitionen in eine grüne Zukunft für Deutschland“, sagt Sprecherin Sandra Rostek.

 

Die Forderungen im Überblick:
  • Gesetz rechtzeitig beschließen: Inkrafttreten 2026 darf nicht gefährdet werden
  • Witness-Audits jährlich und stichprobenartig auch bei Anfallstellen
  • Anhebung der Quote 2027: Erneuten Einbruch verhindern
  • Vertrauensschutz reformieren: Beweislast umkehren
  • Registrierungspflicht für Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe
  • Obligatorische Registrierung für Auditoren
  • Kein „Nachhaltigkeitsnachweis-Tausch“ mit Nicht-EU-Ware“
  • Mehr Informationszugriff für BLE
  • Schlupfloch im Flugsektor stopfen
  • Härtere Sanktionen für Betrug
  • Trennscharfe Rohstoff-Definition in BLE-Codemasse-Liste

 

Stärkung der behördlichen Kontrolle

Die Aufnahme verpflichtender behördlicher Witness-Audits in den Gesetzentwurf ist ein wichtiger Ansatz für wirksame Betrugsbekämpfung. Diese müssen jährlich und von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE oder einer beauftragten EU-Behörde durchgeführt werden. Auch an den relevanten Anfallstellen muss kontrolliert werden, ob dort tatsächlich so viel fortschrittlichen Abfall generiert wird. Hier gibt es eine wichtige Lücke, die es zu schließen gilt. Stefan Schreiber, Sprecher der Initiative, kommentiert das so: "Die Einführung von Vor-Ort-Kontrollen ist ein hart erkämpfter Sieg für Transparenz und die Integrität des THG-Quotenhandels. Jetzt kommt es auf die konkrete Ausgestaltung dieses Instrumentes an. Betrügern muss konsequent das Handwerk gelegt werden, um das Vertrauen in unsere Klimaschutzinstrumente zu stärken.“

 

Klimaschutz nachholen: Kein erneuter Quoteneinbruch 2027

Im November 2024 beschloss die damalige Bundesregierung, dass überschüssige THG-Quotenmengen aus 2024 nicht in den beiden Folgejahren angerechnet werden können. 2027 strömt dieser zu erheblichen Teilen aus fragwürdigen Quellen (z.B. UER) stammende Überschuss wieder in den Markt. Damit droht der Betrug den Markt ein zweites Mal aus der Balance zu werfen. Um das zu verhindern und im gleichen Zug den verpassten Klimaschutz nachzuholen, fordern wir eine einmalige Anhebung der Quote im Jahr 2027 auf das Niveau von dem Jahr 2028. Damit würde echter Klimaschutz gefördert und ein erneutes Einbrechen des Quotenpreises verhindert werden.

 

Reform des Vertrauensschutzes

Der aktuelle "Vertrauensschutz" ist eine Schwachstelle. Er schützt Käufer von unrechtmäßigen Zertifikaten vor Aberkennung und Konsequenzen, es sei denn, vorsätzlicher Betrug wird eindeutig nachgewiesen. Die Initiative Klimabetrug Stoppen fordert eine Umkehr der Beweislast: Der Inverkehrbringer muss bei Verdachtsfällen nachweisen, dass er bei üblicher Sorgfalt keine Kenntnis von Betrug erlangen konnte, sonst ist die Menge nicht anrechenbar. Das verlagert das Betrugsrisiko auf die Marktakteure und fördert Due Diligence.

 

Einführung von Registrierungs- und Zulassungspflichten

Importe von umdeklariertem Palmöl bringen den Biokraftstoffmarkt in eine Schieflage. Wir schlagen ein behördliches Zulassungsverfahren für Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe vor, das Voraussetzung für die Quotenanrechnung sein sollte. Solche Registrierungspflichten sind in anderen EU-Ländern bereits umgesetzt und stärken als präventive Kontrollinstanz die Glaubwürdigkeit der Lieferkette.

 

Obligatorische Registrierung für Auditoren

Im Kontext der UER-Betrugsfälle hat sich gezeigt, dass Zertifizierungsstellen in ihrer Aufsicht versagen können. Daher fordern wir eine engere Überwachung und Rechenschaftspflicht. Eine aktive, risikobasierte behördliche Aufsicht über Zertifizierungsstellen ist notwendig, um deren Sorgfaltspflicht und Haftung zu gewährleisten.

 

Kein „Nachhaltigkeitsnachweis-Tausch“ mit Nicht-EU-Ware

Der "Nachhaltigkeitsnachweis-Tausch" oder die Umgehung von Importzöllen durch falsche Ursprungsangaben ist ein verbreitetes Betrugsmuster. Daher fordern wir strengere Massenbilanzregeln und Maßnahmen gegen Betrug im Zusammenhang mit Zöllen. Ein Verbot des Tauschs erfordert eine strengere Verknüpfung von physischem Fluss und Nachhaltigkeitsnachweis, um die Umgehung von Vorschriften zu unterbinden.

 

Zentrale Behörde für Nachhaltigkeitszertifizierung stärken: Mehr Informationszugriff für BLE

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist die zentrale Behörde für Nachhaltigkeitszertifizierung und betreibt das Nachhaltige-Biomasse-System (Nabisy). Sie hat weitreichende Betretungs-, Kontroll- und Auskunftsrechte, doch Betrugsfälle zeigen Lücken in der praktischen Durchsetzbarkeit, besonders bei grenzüberschreitenden Strukturen. Daher muss die BLE auch Zugriff auf Verträge, Auditberichte, Rohstoffanalysen, Buchhaltungsdaten und Warenwirtschaftsdaten erhalten.

Zudem sollte sie den Zoll anweisen können, Proben von importiertem Biokraftstoff zu nehmen. Dazu sollte dieser eine explizite gesetzliche Ermächtigung des Zolls zur Probennahme, ggf. mittels C14-Methode, erhalten. So würde eine mächtige Kontrollinstanz an der Importgrenze geschaffen und die physische Integrität importierter Biokraftstoffe gesichert.

 

Schlupfloch im Flugsektor stopfen

Die Regelung im Entwurf lässt ein Schlupfloch für Quotenverpflichtete, die neben Kerosin auch andere Kraftstoffe in Verkehr bringen. Würde die Inverkehrbringung von Kerosin an ein neugegründetes Tochterunternehmen ausgelagert werden, wären sie von der Minderungspflicht ausgeschlossen. Im Sinne des Klimaschutzes muss diese Möglichkeit unterbunden werden. Dazu müssen als Anbieter gesamte Organisationen gelten, nicht nur einzelne Unternehmen.

 

Signal gegen Betrug setzen: Sanktionen mit abschreckender Wirkung

Der derzeitige Bußgeldrahmen für Verstöße gegen die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung ist nicht geeignet, um schwerwiegende Betrugsfälle zu verhindern. Die Einführung klarer Straftatbestände für vorsätzlichen Biokraftstoffbetrug wäre ein erster Schritt um das zu ändern. So sollte Biokraftstoffbetrug der Klimaziele untergräbt und den Markt verzerrt, als Straftat eingestuft werden. Solche Umweltstraftaten können mit Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden, in schweren Fällen bis zu fünfzehn Jahren.

Außerdem sollte das verhängte Bußgeld in direktem Zusammenhang mit dem entstandenen Schaden stehen. In Anknüpfung an die etablierte Pönale sollte die Strafe nach der Formel „600 €/t CO₂ × erschlichene Menge“ berechnet werden. Das maximiert Abschreckung und macht die Strafe direkt proportional zum entstandenen Schaden.

 

Trennscharfe Definition der Rohstoffe in der BLE-Biomasse-Code-Liste

Die BLE führt eine detaillierte Biomasse-Code-Liste im Nabisy-System, die Rohstoffe den Kategorien Annex IX Teil A (fortschrittlich) und Teil B (konventionell/Abfälle) zuordnet. Die RED III erweitert diese Liste, was präzise Definitionen erfordert. Probleme mit Definitionen und Kategorisierungen, wie irrtümliche "neutral"-Einträge oder unklare Abgrenzungen bei "Abfall/Reststoff aus der Landwirtschaft", begünstigen Betrug. Die Liste muss dynamisch angepasst werden, um "Grauzonen" zu schließen und Falschdeklarationen zu verhindern. 

 

Zeitliche Umsetzung und Ausblick

Die Frist zur RED III-Umsetzung in nationales Recht war der 21. Mai 2025. Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten, die Einhaltung dieser Frist ist unerlässlich. Angesichts der erheblichen Schäden durch Betrug ist eine sofortige und entschlossene Reaktion der Behörden zwingend erforderlich. Die Beschleunigung des Rollouts der Unionsdatenbank (UDB) mit Durchsetzungsbefugnissen ist dringend geboten, um Transparenz zu verbessern und Anomalien zu identifizieren. Die konsequente Umsetzung der Maßnahmen wird Betrug eindämmen, das Marktvertrauen wiederherstellen und Investitionen in nachhaltige Kraftstoffe fördern. Ein transparenter, kontrollierter und sanktionierter Markt ist essenziell für die Klimaneutralität bis 2045 und die Akzeptanz erneuerbarer Energieträger. Biokraftstoffbetrug untergräbt das Vertrauen in die Energiewende - die Wiederherstellung dieses Vertrauens ist von höchster Priorität.

 

Pressekontakt
Initiative Klimabetrug Stoppen
E-Mail: kontakt@carbonleaks.de

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.carbonleaks.de

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