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RED III UNBEDINGT zum 01.01.2026 umsetzen

Die europäische Renewable Energy Directive (RED III) sollte bereits im Mai 2025 in deutsches Recht umgesetzt sein. Nun könnte sich das Datum für die Umsetzung erneut verschieben. Eine weitere Verzögerung würde die dringend notwendige Beendigung der schweren Marktverwerfungen, die durch riesige Importmengen falsch deklarierter Biokraftstoffe aus China entstanden sind, verhindern.

In einer gemeinsamen Aktion fordert daher eine breite Allianz von Verbänden und Unternehmen der erneuerbaren Energien im Verkehr ein zwingendes Inkrafttreten aller Änderungen zum 01.01.2026. Um den Betrug zu beenden sowie heimische Produktion und Investitionen nach zweieinhalb Jahren wieder zu ermöglichen, dürfe es keine Verlängerung der zweieinhalbjährigen Hängepartie geben. Die THG-Quote muss noch in diesem Jahr reformiert werden.

Wenn die Maßnahmen zur Betrugsvorbeugung und Marktbelebung nicht noch in diesem Jahr umgesetzt werden, drohen sie, für einige Marktteilnehmer bereits zu spät zu kommen. Erste namhafte Unternehmen wurden durch den Betrug bereits in die Insolvenz gedrängt, weitere könnten 2026 folgen.

Auch Investitionen in nachhaltige Mobilität liegen durch die anhaltenden Marktverwerfungen auf Eis. Das behindert den Hochlauf der erneuerbaren Energien im Verkehr und damit das Erreichen der deutschen Klimaziele. Dabei hinkt der Verkehrssektor ohnehin hinterher - Erneuerbare Energien machen im Verkehr nur etwa sieben Prozent aus. Bei der Stromproduktion hingegen ist der Anteil der Erneuerbaren in Deutschland bereits über 50 Prozent.

Der Entwurf zur RED III-Umsetzung beinhaltet wichtige Maßnahmen, um den taumelnden Markt zu stabilisieren. Um ein starkes Signal für Klimaschutz im Verkehr zu senden, müssen zumindest diese nun fristgerecht zum 01.01.2026 in Kraft treten. Die Umsetzung der RED III duldet keinen Aufschub mehr!

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